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by Peter

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Wohnungseigentümer dürfen per Mehrheitsbeschluss ein Streetart-Gemälde an der Fassade beschließen. Der BGH urteilte, dass der Beschluss hinreichend bestimmt ist, wenn Fläche, Kostentragung und Verbleibdauer geregelt sind, auch wenn das endgültige Erscheinungsbild noch offen ist.

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